Energieberatung – kompetente Beratung für die Energiewende
Wie effizient ist Ihr Gebäude schon und wo liegt das Verbesserungspotenzial?
Was das Gebäudemodernisierungsgesetz für Hausverwaltungen bedeutet
Ein Energieausweis ist schnell abgehakt – oder er wird zum strategischen Vorteil. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das am 10. Juli 2026 Bundestag und Bundesrat passiert hat und das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablöst, sowie der neuen europaweiten Energieeffizienzskala von A bis G verschiebt sich das Thema Energieausweis gerade spürbar. Für Hausverwaltungen und Wohnungsbaugenossenschaften mit Dutzenden oder Hunderten von Objekten entscheidet die richtige Herangehensweise über CO₂-Kosten, Finanzierungskonditionen und den Aufwand hinter dem Schreibtisch. Wir zeigen, worauf es jetzt ankommt.
Was steckt hinter unserer Energieberatung?
- die Feststellung des energetischen Ist-Zustands eines Gebäudes
- die Ausstellung rechtsgültiger Energieausweise
- die Erstellung individueller Sanierungsfahrpläne (iSFP)
Durchgeführt wird die Beratung von unseren dena-zertifizierten Energieeffizienz-Experten.
Warum die Zertifizierung zählt:
Nur mit offizieller Listung bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) und einer eigenen Beraternummer dürfen wir rechtsgültige Energieausweise und förderfähige iSFP ausstellen. Im Markt kursieren immer wieder selbsternannte „Energieberater" ohne diese Qualifikation. Banken akzeptieren ausschließlich zertifizierte Energieausweise – und nur BAFA-gelistete Berater erstellen förderfähige Sanierungsfahrpläne. Genau hier setzt unser Qualitäts- und Vertrauensversprechen an.
Warum Sie als Eigentümer jetzt aktiv werden sollten
Für Sie als Hausverwaltung oder Genossenschaft skaliert das Thema Energieausweis anders als für Einzeleigentümer: Eine Verwaltung mit 400 Objekten steht vor 400 potenziellen Energieausweisen – und vor 400 Mal demselben regulatorischen Druck.
Der CO₂-Kostenanteil trifft Vermieter direkt.
Nach dem CO₂-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) tragen Vermieter je nach CO₂-Ausstoß ihrer Gebäude bis zu 95 Prozent der CO₂-Kosten aus dem nationalen Emissionshandel. Der CO₂-Preis steigt 2026 auf einen Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne – ab 2028 wird er über den europäischen Emissionshandel (ETS II) frei am Markt gebildet und dürfte damit weiter anziehen. Je besser die Energieeffizienzklasse, desto geringer der Vermieteranteil. Ab Klasse C (rund 95–100 kWh/m² im Jahr) entfällt er nahezu vollständig, ab Klasse E wird er finanziell spürbar. Referenzgröße im Energieausweis sind 150 kWh pro Quadratmeter und Jahr.
Die Energieeffizienzklasse selbst wird gerade neu sortiert.
Mit dem GModG und der zugrunde liegenden EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) löst eine europaweit einheitliche Skala von A bis G die bisherige deutsche Einteilung von A+ bis H ab. Für Hausverwaltungen heißt das konkret: Bestehende Energieausweise bleiben zwar bis zum Ablauf ihrer zehnjährigen Gültigkeit gültig, bei Neuausstellung und -verlängerung greift aber die neue Klassifizierung – ein Grund mehr, das eigene Portfolio jetzt systematisch zu erfassen, statt Objekt für Objekt reaktiv zu handeln.
Banken verschärfen ihre Kreditvergabe.
Ab 2026 – für kleinere Institute ab 2027 – binden die EBA-Leitlinien Banken daran, Energieeffizienz in ihre Kreditentscheidungen einzubeziehen. Schon heute erhalten Gebäude schlechter Energieklassen schlechtere Konditionen: höhere Zinsen, niedrigere Beleihungswerte, in manchen Fällen eine Ablehnung ohne vorliegendes Sanierungskonzept. Dieser Trend nimmt weiter zu.
Der Verwaltungsaufwand summiert sich schnell.
Wer Energieausweise für viele Objekte einzeln beschafft, verliert Zeit an einem Thema, das sich zentral bündeln lässt. Wir wickeln Energieausweise für ganze Gebäudeportfolios gemeinsam ab – mit Mengenrabatt, ohne Einzelaufträge.
Auch für Privateigentümer bleibt der Energieausweis relevant: Banken verlangen ihn bei Finanzierungen praktisch immer, Fördermittel sind ohne energetische Bewertung oft nicht zugänglich, und er schützt Käufer davor, unwissentlich eine energetisch marode Immobilie zu erwerben.
Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?
Ein Gebäude erhält immer nur einen der beiden Ausweistypen – nie eine Kombination.
(1) Verbrauchsausweis:
- Basis: Gemessener Verbrauch der letzten 3 Jahre
- Wann nötig: Bestandsgebäude ohne Änderung am Energieträger
- Aufwand: Gering, ca. 2–3 Stunden
- Aussagekraft: Zeigt Nutzerverhalten, nicht zwingend die Bausubstanz
(2) Bedarfsausweis:
- Basis: Simulation anhand technischer Gebäudedaten
- Wann nötig: Neubau oder Wechsel des Energieträgers, z. B. Heizungstausch
- Aufwand: Deutlich höher, da eine Simulation erstellt wird
- Aussagekraft: Objektiv, unabhängig vom Nutzerverhalten
Ein wichtiger Fachpunkt für die Kommunikation mit Eigentümern: Die Energieeffizienzklasse basiert auf der Primärenergie, nicht auf der Endenergie. Der Austausch eines Gaskessels gegen eine Wärmepumpe kann die Klasse um zwei Stufen verbessern – ganz ohne bauliche Maßnahmen an Dämmung oder Gebäudehülle. Die tatsächlich benötigte Wärmemenge (Endenergie) verändert sich dadurch kaum. Eine Verbesserung über Dämmung ist zwar möglich, im Kosten-Nutzen-Verhältnis aber oft weniger wirksam als ein Heizungstausch.
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP): mehr als eine Pflicht
Der iSFP ist rechtlich nicht verpflichtend – aber finanziell einer der wirkungsvollsten Hebel, den Eigentümer aktuell haben:
- 5 Prozent zusätzlicher Förderbonus (BAFA BEG EM) bei Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen
- Verdopplung der förderfähigen Kostenobergrenze von 30.000 € auf 60.000 € pro Wohneinheit
Wichtig:
Der iSFP gilt ausschließlich für Maßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik im BAFA-Zuständigkeitsbereich – der Heizungstausch selbst läuft separat über die KfW (Programm 458). Und: Der Fahrplan muss vor Beginn der jeweiligen Maßnahme beziehungsweise vor Antragstellung vorliegen. Rückwirkend lässt er sich nicht anrechnen.
Inhaltlich ist der iSFP weit mehr als ein Formular. Er dokumentiert den Ist-Zustand Ihres Gebäudes mit Fotos und Gebäudedaten, bewertet jedes Bauteil auf einer Ampelskala von sehr schlecht bis sehr gut und gliedert die Sanierung in aufeinander aufbauende Maßnahmenpakete – jeweils mit Energiekennwerten vorher und nachher, Investitionskosten und möglicher Förderung. Am Ende steht ein klarer Zielzustand: künftige Energiekosten und Primärenergiebedarf im direkten Vergleich zu heute.
Für Eigentümer, die schrittweise sanieren möchten, ohne alle Maßnahmen sofort umzusetzen, funktioniert der iSFP als roter Faden durch den gesamten Sanierungsprozess.
Fazit: Was das für Sie bedeutet
Ob CO₂-Kostenanteil, neue Effizienzskala, Bankkonditionen oder Fördermittel – seit dem Gebäudemodernisierungsgesetz ist der Energieausweis endgültig kein reines Verwaltungsdokument mehr, sondern ein Hebel mit direkter finanzieller Wirkung.
Für Hausverwaltungen und Genossenschaften mit größeren Portfolios lohnt sich der Blick auf eine gebündelte Lösung besonders: Sie sparen Zeit, senken den CO₂-Kostenanteil systematisch und sichern sich Fördermittel, die sonst ungenutzt bleiben.
Vereinbaren Sie Ihr persönliches Beratungsgespräch!
Erfahren Sie, wie sich Energieausweise und iSFP für Ihre Objekte gebündelt umsetzen lassen.
