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Smart Meter für Ihren Immobilienbestand.
Bis Ende 2032 muss praktisch jede Messstelle in Deutschland digitalisiert sein. Viele Netzbetreiber kommen mit dem Rollout aber nicht hinterher. Gemeinsam mit inexogy, einem der führenden wettbewerblichen Messstellenbetreiber in Deutschland, bringen wir intelligente Messsysteme schnell und bundesweit einheitlich in Ihre Objekte.
Die Partnerschaft im Überblick
inexogy ist ein unabhängiger, wettbewerblicher Messstellenbetreiber nach § 5 MsbG. Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz in Mannheim und ist mit der Vorgängermarke Discovergy seit rund 13 Jahren am Markt.
- Bundesweit tätig in rund 860 Netzgebieten
- Alles aus einer Hand: Messtechnik, Installation durch ein eigenes akkreditiertes Montageteam, Gateway-Administration, Wartung und Datenbereitstellung
- Sichere Technik: BSI-zertifizierte Smart Meter Gateways
Unsere Rolle: Enloc ist Vermittlungspartner von inexogy. Wir kennen Ihre Objekte bereits, zum Beispiel über Allgemeinstrom oder Leerstand. Deshalb prüfen wir Ihren Bestand und begleiten Sie bis zur Bestellung. Ihr Vertragspartner für den Messstellenbetrieb ist inexogy.
Diese Probleme lösen wir gemeinsam
- Pflicht ohne Umsetzung: Über 6.000 kWh Jahresverbrauch, bei PV ab 7 kW und bei jeder steuerbaren Anlage nach § 14a EnWG ist das intelligente Messsystem vorgeschrieben. Ende 2025 waren laut Branchenangaben aber nur rund 5,5 % der Messpunkte damit ausgestattet. Die Bundesnetzagentur hat im März 2026 deshalb 77 Aufsichtsverfahren eingeleitet.
- Uneinheitliche Prozesse: Wenn Ihre Objekte in vielen Netzgebieten liegen, haben Sie es mit vielen Netzbetreibern und vielen Prozessen zu tun. inexogy übernimmt alle Objekte zu einheitlichen Prozessen und liefert die Daten in einem einheitlichen Format.
- Ablesung vor Ort: Für Ablesungen müssen Mitarbeitende in die Gebäude, und bei jedem Mieterwechsel braucht es einen Termin. Mit Fernauslesung entfällt beides.
- Unbemerkte Verbräuche: In leeren Einheiten oder im Allgemeinstrom fallen ein vergessener Heizlüfter oder eine defekte Pumpe oft erst mit der Jahresabrechnung auf.
- Ungenutzte Einsparungen: Reduzierte Netzentgelte nach § 14a, dynamische Tarife und Mieterstrom setzen ein intelligentes Messsystem voraus.
Die Lösung: Enloc X inexogy
Das intelligente Messsystem (iMSys) besteht aus einem digitalen Zähler und einem Smart Meter Gateway. Es überträgt die Messwerte automatisch im 15-Minuten-Takt über Mobilfunk.
Ihr Nutzen als Eigentümer oder Asset Manager:
- Weniger Betriebskosten: Allgemeinstrom, Heizungskeller, Aufzüge und Tiefgaragen lassen sich zentral auswerten, ohne Begehung.
- Mieterwechsel ohne Termin: Die Zählerstände liegen zum Stichtag digital vor. Es gibt keinen Streit mehr über abgelesene Werte.
- Leerstand im Blick: Ungewöhnliche Verbräuche fallen sofort auf.
- Einsparung nach § 14a: Wärmepumpen, Wallboxen und Speicher werden steuerbar, dadurch sinken die Netzentgelte. Beim Pflichteinbau nach § 14a fällt für den Einbau kein einmaliges Entgelt an.
- ESG-Daten: Viertelstundenwerte statt geschätzter Jahreswerte, z. B. für CO₂-Bilanzen, Energieausweise und Sanierungsnachweise.
- Zukunftssicher: Das System ist die Grundlage für Mieterstrom, dynamische Tarife und Eigenverbrauchsoptimierung.
So läuft es ab:
- Enloc prüft Ihren Bestand und identifiziert die Pflicht- und Potenzialfälle.
- Gemeinsam prüfen wir vorab Zählerplatz und Mobilfunkempfang.
- Sie bestellen direkt bei inexogy, über unseren Link oder mit unserer Unterstützung.
- inexogy installiert, betreibt und wartet die Messsysteme deutschlandweit.
Technische Integration unserer Partnerlösung
- Daten: Zugriff über das inexogy-Webportal und die App. Für die Anbindung an Ihre Systeme gibt es eine API.
- Anbindung: Die Daten laufen standardmäßig über Mobilfunk. Ist der Empfang zu schwach, kann eine verstärkte Antenne oder ein LAN-Anschluss verwendet werden.
- Voraussetzungen vor Ort: Zugang zur Messstelle und ein normgerechter Zählerschrank.
- Bestellung: Über eine Online-Bestellstrecke oder per API, auch für viele Objekte auf einmal.
Häufig gestellte Fragen
Bin ich zum Einbau verpflichtet?
Ja, wenn der Jahresverbrauch über 6.000 kWh liegt, eine PV-Anlage über 7 kW vorhanden ist oder eine steuerbare Anlage nach § 14a EnWG betrieben wird. Das sind z. B. Wärmepumpen, Wallboxen oder Speicher über 4,2 kW. Alle übrigen Messstellen brauchen bis 2032 mindestens eine moderne Messeinrichtung.
Darf ich meinen Messstellenbetreiber frei wählen?
Ja, das Recht auf freie Wahl ist im Messstellenbetriebsgesetz verankert, eine Zustimmung des Netzbetreibers ist nicht nötig.
Was ist der Unterschied zu einem digitalen Zähler?
Eine moderne Messeinrichtung ist zwar digital, muss aber weiterhin vor Ort abgelesen werden. Erst mit dem Smart Meter Gateway werden Fernauslesung, Steuerung nach § 14a und dynamische Tarife möglich.
Wer ist mein Vertragspartner?
inexogy.
Enloc berät Sie und vermittelt den Vertrag.
Was kostet der Smart Meter?
Die Preise des Messstellenbetriebs sind bei Pflichteinbauten gesetzlich gedeckelt. Ein konkretes Angebot für Ihren Bestand erstellen wir gemeinsam mit inexogy.
Sind meine Daten sicher?
Ja. Die Gateways sind vom BSI zertifiziert, und die Daten werden verschlüsselt übertragen.
