Barrierefreiheitserklärung
Über die Website
Die Enloc AG verpflichtet sich, ihre Website barrierefrei zugänglich zu machen, um allen Nutzerinnen und Nutzern, einschließlich Menschen mit Behinderungen, den gleichen Zugang zu den digitalen Inhalten und Funktionen zu ermöglichen. Diese Erklärung beschreibt den aktuellen Stand der Barrierefreiheit sowie unsere Bemühungen, die Barrierefreiheit stetig zu verbessern.
Aktueller Stand der Barrierefreiheit
Unsere Website erfüllt größtenteils die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) sowie der WCAG 2.1 AA-Standards. Diese Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung, die zuletzt am 28. April 2025 durchgeführt wurde.
Prüfmethoden und -ergebnisse:
- Entwicklungsbegleitende Tests mit dem Chrome Browser Lighthouse Test (96 von 100 Punkten)
- Zusätzliche Bewertung mit dem WAVE (Web Accessibility Evaluation Tool) – einem anerkannten Werkzeug zur Überprüfung der Barrierefreiheit von Webseite
Die Website erfüllt derzeit folgende Anforderungen:
- Navigationsstruktur: Klar und logisch aufgebaut, was eine einfache Orientierung ermöglicht.
- Alternativtexte für Bilder: Diese sind vorhanden, um sehbehinderten Nutzern den Inhalt zugänglich zu machen.
- Formularstruktur: Die Formulare sind gut strukturiert und bieten eine barrierefreie Nutzung
Jedoch gibt es noch einige Bereiche, die nicht vollständig barrierefrei sind:
- Hauptmenü: Das Hauptmenü wurde als bekannte Einschränkung in der Barrierefreiheit identifiziert.
- PDF-Dokumente: Bestimmte PDFs sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei.
- Integrierte Medien/Videos: Diese sind möglicherweise nicht mit Untertiteln oder alternativen Texten ausgestattet.
- iFrame-Einbindungen: Auf der Karriereseite wird ein Jobbereich als iFrame eingebunden. Die Barrierefreiheit dieses iFrames liegt in der Verantwortung des Anbieters und kann von uns nicht beeinflusst werden.
Wir setzen alles daran, die Barrieren in unserem Einflussbereich zeitnah zu beheben und streben an, die Barrierefreiheit unserer Website kontinuierlich zu verbessern und bis spätestens Ende 2026 zu beseitigen.
Erstellungsdatum und letzte Überprüfung
Diese Barrierefreiheitserklärung wurde erstmals am 28. April 2025 erstellt. Die Erklärung wird monatlich überprüft und aktualisiert.
Beschwerdeverfahren
Falls Sie mit der Antwort auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit nicht zufrieden sind oder keine Antwort erhalten, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle für Barrierefreiheit von Informationstechnik wenden:
Internet: www.durchsetzungsstelle.sachsen.de
Schlichtungsstelle bei Beschwerden
Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine unzureichende barrierefreie Gestaltung von www.enloc.de benachteiligt zu sein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG (Behindertengleichstellungsgesetz) wenden:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 30 18 527-2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de